Archiv der Kategorie: Allgemein
Neu: Das Altanlagenlabel – Nationales Effizienzlabel für Heizungsanlagen
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Übersicht über Messpflicht an Feststofffeuerungsanlagen_
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Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid
Hervorgehoben
Feiern und Helfen 2013
Auch in diesem Jahr haben viele fleißige Hände dafür gesorgt,
dass unser Fest „ Feiern und Helfen“ stattfinden konnte.
Im Nachhinein kann man sagen, dass es eines der schönsten Feste war,
die wir bisher gefeiert haben.
Das Wetter war einmalig und die Stimmung hätte besser nicht sein können.
Dank der Luk – Helmbrechts hatten die Kinder viel Spaß beim Luftballonwettflug.
Die Beleuchtung von Haus und Garten im Zusammenhang mit der dezenten musikalischen Untermalung im Live-Style,
gab dem Fest dieses besondere Ambiente.
Auf der Leinwand konnte man Bilder der vergangenen Jahre bewundern und dazu einen leckeren Cocktail genießen.
Nach diesem wunderschönen Abend, konnte dem Verein
„ Kaminkehrer helfen krebskranken Kindern“,
eine Spendensumme 2500,00€ übergeben werden.
Ein ♥ liches Dankeschön an alle, die diese gute Sache unterstützt haben.
Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger – was ist das überhaupt?
Bevollmächtigte Bezirkschornsteinfeger
Mit Wirkung vom 29.11.2008 ist das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerungen in diesem Gesetz sind die Lockerung des Kehrmonopols, die Vergabe der Kehrbezirke auf Zeit, sowie die Übertragung der Verantwortung und Haftung auf die Hauseigentümer.
Bisher versorgte Sie alleine Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister innerhalb seines Kehrbezirks mit sämtlichen Leistungen rund um Feuerstätte und Abgasanlage.
Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sieht nun vor,dass Sie ab 2013 jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsaufgaben beauftragen können.
Die so genannten „hoheitlichen“ Aufgaben wie Brandschutz und die Abnahme von Feuerungsanlagen sind dem „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ vorbehalten.
Im Wesentlichen werden alle Bezirksschornsteinfegermeister zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern, die Sie dann in gewohnter Weise zuverlässig und kompetent rund um Ihre Feuerstätten und Abgasanlagen betreuen werden.
Warum ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die allererste Wahl?
Aufgrund der Lockerung des Kehrmonopols können Sie sich zwar auch andere Schornsteinfeger für die Durchführung der nicht hoheitlichen Dienstleistungen wie Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten anbieten.
Dennoch bleibt Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Sie immer allererste Wahl, denn:
1. Als Schornsteinfegerinnungsbetrieb ist er den handwerklichen Ausführungsregeln und Qualitätsstandards des Schornsteinfegerhandwerks verpflichtet.
Jeder unserer Mitglieds-betriebe ist darüber hinaus nach DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert und wird regel mäßig von unabhängiger Stelle überwacht.
2. Ein lückenloses Aus- und Weiterbildungssystem im Schornsteinfegerhandwerk sorgt dafür,dass alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger immer auf dem aktuellen Wissensstand bzgl. Neuerungen in Sachen Sicherheit, Umwelt und Energieeinsparung sind.
3. Durch seine langjährige Betreuung, kennt niemand sonst Ihre Heizungsanlage besser.
Auf Basis einer lückenlosen Dokumentationen Ihrer Anlagentechnik kann er Sie verlässlich und unabhängig in allen Fragen rund um Ihre Feuerstätten und Abgasanlagen beraten.
Freude schenken
Durch unser Fest “ Feiern und Helfen“ konnten wir auch in diesem Jahr wieder ein wenig Freude schenken.
So konnte der Verein “ Kaminkehrer helfen krebskranken Kindern“ von dem Erlös unseres Festes dem FC Bayern Fan „Marie“ eine Freude bereiten.
Liebe Familie Kroner,
vielen lieben Dank für das Paket. Ich habe mich sehr gefreut. Die Tasche und das Handtuch sind schon die erste Ausstattung für die Rehakur im nächsten Jahr. Mein Handy hat auch gleich Platz in der neuen Handysocke gefunden.
Die Überraschung ist euch wirklich gelungen.
Vielen Dank und viele Grüße an alle Kaminkehrer
Ferner konnten wir auch Michl eine Freude bereiten.